Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung wird jedes Jahre eingeladen. Daran können alle Mitglieder des Mietervereins teilnehmen. Sie ist das oberste beschlussfassende Organ, so etwas wie die "gesetzgebende Versammlung" des Mietervereins. Das bedeutet zum Beispiel, dass nur die Versammlung über Änderungen der Satzung entscheiden darf. Darüber hinaus wählen die Teilnehmenden die zwei weiteren Organe – den Beirat und den Kassenprüfer.

Zudem werden die Mitglieder auf der Versammlung über alles Wichtige, was innerhalb des letzten Jahres passiert ist und über das, was innerhalb des nächsten Jahres ansteht, informiert. Somit besteht hier die Möglichkeit für alle Mitglieder, ihre Meinung einzubringen und bei Unklarheiten nachzufragen.



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